Fachgebiete

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Venus & Lienhart vertritt ihre Klienten in den meisten Rechtsangelegenheiten, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht, dem Vertragsrecht sowie dem Familienrecht und in ihren Untergebieten liegt. Darüber hinaus vertreten wir in allen strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Im Zuge des anwaltlichen Alltages haben sich bei den Partnern der Gesellschaft diverse Spezialgebiete herauskristallisiert, wobei wir es als „Landanwälte“ für uns in Anspruch nehmen, unsere Klienten als „Allrounder“ in ihren Rechtsproblematiken „quer durchs Gemüsebeet“ zu vertreten.
Wir nützen moderne Recherchetools und innovative Techniken, wie digitale Diktiersoftware und Spracherkennung.
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Dr. Helmut Venus

Dr. Helmut Venus ist ihr Ansprechpartner in Sachen Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kindesunterhalt und Kontaktrecht.

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Ehescheidungen

Das Hauptaugenmerk liegt in unserer Kanzlei auf der Beratung und Unterstützung zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Ehescheidung. Die Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens ist zumeist die letzte Option, die in Folge der Komplexität der Materie ganz besonders einer professionellen Unterstützung bedarf.

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Ehegattenunterhalt

Es ist zu unterscheiden zwischen Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe und nach der Ehescheidung. Die Voraussetzungen hiefür sind sehr unterschiedlich.

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Obsorge

Obsorge ist die Pflege, Erziehung, Vertretung und Vermögensverwaltung des minderjährigen Kindes. Soll sie einem Elternteil alleine zukommen? Wo soll sich das minderjährige Kind hauptsächlich aufhalten? Kann/Darf das Kind „mitreden“?

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Kindesunterhalt

Wie ist der Kindesunterhalt zu leisten? Wie hoch ist der Kindesunterhalt und wie wird er berechnet? Rund um den Kindesunterhalt tun sich noch eine Vielzahl von Fragen auf, die man mit dem Fachmann beraten sollte.

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Kontaktrecht

§ 186 ABGB sagt: Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen. Der persönliche Kontakt ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung und ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Wie soll das in der Praxis gelebt werden?

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Mag. Herbert Lienhart

Mag. Herbert Lienhart ist ihr Ansprechpartner in Sachen Vertrags-, Erb-, Erwachsenenschutz- und Strafrecht.

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Vertragsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mag. Herbert Lienhart liegt auf der Errichtung von Liegenschaftsverträgen, wie
- Kaufverträge
- Schenkungsverträge
- Übergabsverträge
- Tauschverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Servitutsverträge

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Erbrecht

Mag. Herbert Lienhart berät in allen erbrechtlichen Angelegenheiten:
- Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabeweg
- gerichtliche Durchsetzung von Erbansprüchen
- Errichtung von Testamenten

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Erwachsenenschutzrecht

- Vorsorgevollmacht
- gewählte Erwachsenenvertretung
- gesetzliche Erwachsenenvertretung
- gerichtliche Erwachsenenvertretung

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Strafrecht

Wir verteidigen unsere Mandanten vor Strafgerichten und Verwaltungsstrafbehörden. Im Vor- und Hauptverfahrensstadium stehen wir ebenso wie bei diversionellen Erledigungen unseren Mandanten bei.

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Mag. Maximilian Lienhart

Mag. Maximilian Lienhart ist ihr Ansprechpartner in Sachen Schadenersatz, Gewährleistung, Firmengründungen, Datenschutz und allgemeine Geschäfts- und lieferbedingungen.

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Schadenersatz

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Bedingungen bzw. Voraussetzungen ein Geschädigter/eine Geschädigte einen eingetretenen Schaden vom Schädiger/von der Schädigerin geltend machen kann. Das Schadenersatzrecht spielt im anwaltlichen Alltag – unter anderem im Zusammenhang mit Verkehrs- und Freizeitunfällen, vorsätzlichen Körperverletzungen oder mangelhaften Leistungen von Vertragspartnern – eine große Rolle.

- Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung
- Veranlageschäden sind eine Form des Vermögensschadens durch Fehlinvestitionen nach einer Falschberatung

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Gewährleistung

Gewährleistung heißt die Pflicht des Verkäufers/der Verkäuferin für einen Mangel einzustehen, die der Vertragsgegenstand, oftmals ein Kaufobjekt oder ein Werkvertrag, im Zeitpunkt der Übergabe oder der Durchführung der Leistung aufweist. Vor allem
- der Autokauf und
- die Erbringung von Bauleistungen aller Art spielen eine wichtige Rolle in der anwaltlichen Vertretung.

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Venus & Lienhart vertritt sowohl Konsumenten, als auch kleine und mittelständische Unternehmen in ihren gewährleistungsrechtlichen Angelegenheiten.

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Firmengründungen

Die Gründung eines Unternehmens stellt den wichtigsten Anfangspunkt Ihrer Unternehmensgeschichte dar. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden interne Geschäftsprozesse vertraglich für lange Zeit definiert. Ob alleine oder mit einem Partner, ob Einzelunternehmen oder GmbH, die Gründung eines Unternehmens sollte immer durch einen rechtsberatenden Beruf erfolgen und die Gründungsverträge auf die genauen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden.

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Datenschutz

Mit der gesetzlichen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 wurden vor allem die Rechte der Konsumenten gestärkt, aber auch die Pflichten der Unternehmen angehoben. Wir vertreten sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Im ständigen Geschäftsverkehr, sei es bei der Erbringung von Werkleistungen oder der Lieferung von Waren bzw. der Erbringung von Dienstleistungen, ist es unabdinglich, standardisierte und auf den Unternehmensbereich zugeschnittene Vertragsbedingungen zu verwenden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen bei der Erbringung seiner Leistungen auf gesicherte Füße zu stellen.